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Die neuen Kurse für das Frühjahr 2025 sind online!

vhs Andernach - Weiterbildung vor Ort

Die Volkshochschule Andernach bietet Ihnen ein vielseitiges und wohnortnahes Angebot an Kursen und Weiterbildungsmöglichkeiten – sowohl im beruflichen als auch im persönlichen Bereich. Egal, ob Sie in den Bereichen Kultur, Sprachen, Kunst oder Gesundheit neue Wege gehen möchten: Bei uns finden Sie das passende Programm. Auch im Bereich der beruflichen Qualifizierung steht Ihnen die vhs Andernach tatkräftig zur Seite.

Entdecken Sie jetzt Ihre Wunschkurse und gestalten Sie Ihre Zukunft gemeinsam mit uns!

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Leitbild der Volkshochschule Andernach

  1. Wir unterstützen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Andernach und Umgebung bei der Verwirklichung ihres Rechts auf Bildung und bieten dazu ein qualitativ hochwertiges, bedarfsgerechtes und bezahlbares Bildungsangebot an.
  2. Wir sind ideologisch unabhängig und überparteilich. Wir bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Chance am gesellschaftlichen Leben besser teilzuhaben. Dazu bieten wir Möglichkeiten, Bildungsdefizite abzubauen und fehlende Qualifikationen nachzuholen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Daseinsvorsorge in der Stadt Andernach und Umgebung.
  3. Unser Angebot steht für jedermann ab 14 Jahren unabhängig von Geschlecht, Bildung, sozialer und beruflicher Stellung, politischer und weltanschaulicher Orientierung und Nationalität zur Verfügung.
  4. Wir verstehen uns als lebendiges Bildungszentrum und bieten unseren Teilnehmern die Möglichkeit, Grundlagen zur Verbesserung ihrer fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen zu erwerben.
  5. Wir arbeiten eng mit anderen Bildungseinrichtungen, Vereinen und Verbänden partnerschaftlich zusammen. Insbesondere unsere Kooperation mit der VHS Weißenthurm erweitert das Angebot für unsere Kunden erheblich.
  6. Wir überprüfen uns und unser Angebot ständig hinsichtlich Qualität, Angebot und Zufriedenheit der Kunden und Mitarbeiter und werden so dem Gedanken des lebenslangen Lernens gerecht.
  7. Wir sind motiviert, fachlich qualifiziert und engagiert.
  8. Unsere Räumlichkeiten sind für unsere Kunden gut erreichbar und werden dem neuesten Stand der Technik angepasst.
  9. Wir halten ein vielfältiges Grundprogramm vor und erweitern dieses bei Bedarf mit gruppenspezifischen Sonderprogrammen.
  10. Die Vorstellung gelungenen Lernens bildet den Leitfaden für unsere Arbeit. Grundsätzlich sprechen wir von gelungenem Lernen, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuelle Bildungsdefizite abgebaut sowie Freude am gemeinsamen Lernprozess entdeckt und beim Lernen vertiefte fachliche, methodische und soziale Kompetenzen erworben haben. Lernen ist für uns auch dann gelungen, wenn unsere Kundinnen und Kunden durch qualifizierte Beratung und Betreuung unsererseits in der Lage sind, ihre gestärkten sozialen Kompetenzen im privaten und beruflichen Alltagsleben gezielt reinzusetzen. Gelungenes Lernen bedeutet für uns ebenso, die Kreativität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert, sie an der Kursgestaltung beteiligt und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt zu haben.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Andernach
(Stand: 12.06.2023)

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs) der Stadt Andernach, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

(3) Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche und männliche Beteiligte sowie für juristische Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts Anderes ergibt, der Schriftform oder einer kom-munikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklä-rungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formular-bestätigung verwendet wird.

(5) Die vhs Andernach verfügt nur begrenzt über eigene Räume und ist weitestgehend Gast in fremden Gebäuden. Es gilt jeweils die örtliche Hausordnung.

2. Anmeldungen

(1) Anmeldungen werden schriftlich (Anmeldeformular oder E-Mail) sowie telefonisch oder über die Homepage (www.vhs-andernach.de) entgegengenommen.

(2) Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(3) Eine Kursteilnahme ist nur nach Bestätigung der Anmeldung durch die vhs möglich.

(4) Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail, eine Teilnahmebescheinigung wird nach Kursende auf Nachfrage erstellt und ausgehändigt bzw. zugesandt, wenn mindestens 80% der Unterrichtseinheiten des Kurses be-sucht wurden.

(5) Die Anmeldung ist möglichst bis 10 Tage vor Beginn der Kurse vorzunehmen, da in der Regel nur bei Einschreibung von mindestens 8 Teilnehmenden ein Kurs begonnen werden kann. Spätestens am 2. Abend müssen alle Teilnehmenden eines Kurses bei der vhs eingeschrieben sein. Bei weniger als 8 Personen kann ein Lehrgang nach dem 2. Abend nur dann fortgeführt werden, wenn die Teilnehmenden bereit sind, eine höhere Gebühr zu zahlen. Die Belegung der Kurse erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

(6) Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Gebühr. Bitte geben Sie auf der Anmeldung immer Ihre Tel.-Nr. (tagsüber) an, damit wir Sie bei Terminänderungen informieren können.

(7) Wird ein Kurs abgesagt, so werden die angemeldeten Teilnehmenden telefonisch oder schriftlich informiert.

3.Vertragsabschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die anmeldende Person ist an ihre Anmeldung bis zum Veranstaltungsbeginn gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die Anmeldezeit verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat sowie die teilnehmende Person das Entgelt entrichtet hat.

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

4.Vertragspartner und Teilnehmende

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der anmeldenden Person (Vertragspartner) begründet. Die anmeldende Person kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese Person ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der teilnehmenden Person bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerausweise auszugeben. In einem solchen Fall ist die teilnehmende Person verpflichtet, den Ausweis mitzuführen und sich auf Verlangen einer bevollmächtigten Person der vhs auszuweisen. Geschieht das nicht, kann die teilnehmende Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

5.Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Homepage, Flyer, Aushang, etc.).

(2) Das Entgelt ist bei der Anmeldung zu zahlen bzw. ist eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe erstattet.

(3) Zahlungsarten:
  • SEPA-Lastschrift: Da dieses sogenannte Mandat nur in schriftlicher Form mit Originalunterschrift von den Bankinstituten anerkannt wird, ist diese formale Voraussetzung zwin-gend notwendig, wenn die Gebühren per Lastschrift eingezogen werden sollen. Dazu gibt es jährlich 5 Abbuchungstermine (im März, Mai, Juli, Oktober, Dezember).
  • Bar-/EC-Zahlung: Sollten Sie mit einer Abbuchung nicht einverstanden sein, ist die Vorsprache und Barzahlung der Kursgebühr in der vhs-Geschäftsstelle wäh-rend den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich (bitte keine Überweisungen tätigen!).
(4) Für Schulabschlusskurse, Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie projektgeförderte Maßnahmen für bestimmte Personengruppen gelten besondere Bedingungen entsprechend der jeweiligen Vorgabe der Förderinstanzen.

(5) Selbstverständlich wird die Kursgebühr im Falle des Kursausfalls nicht von Ihrem Konto abgebucht bzw. erstattet. Eine Erstattung ist grundsätzlich nur unbar möglich.

6.Ermäßigungen

(1) Ermäßigungen von 30% erhalten Schülerinnen und Schüler im Sinne des Schulgesetzes, Auszubildende, Studierende, Schwerbehinderte, Angehörige kinderreicher Familien, sowie Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes bei persönlicher Anmeldung und gegen Vorlage entsprechender Ausweise.

(2) Personen, die Sozialleistungen (Bürgergeld, ALG I, Sozialhilfe) empfangen, können nach persönlicher Vorsprache und Vorlage eines aktuellen Bescheides bis zu 50% Ermäßigung erhalten.

(3) Möglicherweise sind einzelne Kurse und Angebote von dieser Regelung ausgenommen. Teilnehmenden wird daher empfohlen, sich frühzeitig zu informieren.

7.Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.

(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung be-steht nicht.

8.Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum jeweils angegebenen Stichtag für die Veranstaltung. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.

(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt vollständig oder anteilig erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die teilnehmende Person ohne Wert ist.

(3) Ist das geschuldete Entgelt (Ziffer 5) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertrags-schluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine prozentuale Vergütung des Veranstaltungsentgelts.

(4) Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbe-sondere in folgenden Fällen vor:
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der vhs
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs die teilnehmende Person auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

9.Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Der Rücktritt einer teilnehmenden Person muss bis spätestens 3 volle Werktage (Mo-Fr) vor Beginn des Kurses schriftlich oder persönlich bei der vhs erfolgen. In besonders gekennzeichneten Fällen auch früher.

(2) Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht wirksam.

(3) Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

(4) Erfolgt keine form- und fristgerechte Abmeldung, so müssen auch bei Fernbleiben und Abbruch des Kurses grundsätzlich die gesamten Kursgebühren bezahlt werden. Schnupperstunden können nur in begründeten Fällen in Rücksprache mit der vhs-Geschäftsstelle gewährt werden.

(5) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet, ist das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(6) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 7) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die teilnehmende Person wertlos ist.

(7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

(8) Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.

10.Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartner oder Teilnehmenden gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der*des Teilnehmenden.

11.Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

(3) Die Volkshochschule der Stadt Andernach verwendet für die Administration der Ver-anstaltungen eine EDV-Anlage. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartner und Teilnehmende können dem jederzeit widersprechen.