Im Original / Beglaubigte Kopie
Unterlagen, die wir im Original benötigen, müssen genauso eingereicht werden, wie Sie sie von den Ämtern und Behörden erhalten haben. Eine Kopie, weil Sie das Original gerne behalten möchten, können wir leider nicht akzeptieren. Dies betrifft beispielsweise die aktuelle Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde.
Für Ihr Zeugnis benötigen wir eine beglaubigte Kopie. Dafür gehen Sie mit dem Originalzeugnis zu einer Stelle, die beglaubigen darf. Dort wird eine Kopie des Originals erstellt, die dann mit einem Stempel versehen wird. Dieser Stempel bestätigt, dass die Kopie vom Original angefertigt wurde.
Manche Verwaltungen möchten, dass Sie selbst eine Kopie mitbringen. Diese wird dann vor Ort mit dem Original verglichen und beglaubigt. Rufen Sie also am besten vorher an und fragen nach, wie die Verbandsgemeinde oder Schule dies handhabt.
Eine Beglaubigung kostet in der Regel zwischen 5 und 10 Euro.
Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie beispielsweise beim Ortsbürgermeister, bei der Stadt-, Verbands- oder Kreisverwaltung oder von der Schule, die Ihnen das Zeugnis ausgestellt hat.
