Im Original / Beglaubigte Kopie
Unterlagen, die wir im Original benötigen, müssen genauso eingereicht werden, wie Sie sie von den Ämtern und Behörden erhalten haben. Eine Kopie, weil Sie das Original gerne behalten möchten, können wir leider nicht akzeptieren. Dies betrifft beispielsweise die aktuelle erweiterte Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde.
Für Ihr Zeugnis benötigen wir eine beglaubigte Kopie. Dafür gehen Sie mit dem Originalzeugnis zu einer Stelle, die beglaubigen darf. Dort wird eine Kopie des Originals erstellt, die dann mit einem Stempel versehen wird. Dieser Stempel bestätigt, dass die Kopie vom Original angefertigt wurde. Es ist daher nicht möglich, eine Kopie zu Hause zu erstellen und diese zur Beglaubigung mitzubringen. Die Mitarbeitenden auf dem Amt können nicht wissen, ob die Kopie tatsächlich vom Original stammt.
Eine Beglaubigung kostet in der Regel zwischen 5 und 10 Euro.
Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie beispielsweise beim Ortsbürgermeister, bei der Stadt-, Verbands- oder Kreisverwaltung oder von der Schule, die Ihnen das Zeugnis ausgestellt hat.