Aktuelle Regelungen zur Corona-Pandemie
Für alle unsere Kurse entfällt seit dem 04.04.22 die 3G-Regelung. Das Vorzeigen von Test-, Impf- oder Genesenennachweisen ist somit nicht mehr erforderlich.
Es besteht keine Maskenpflicht mehr in den städtischen Gebäuden. Natürlich steht es Ihnen frei, die Maske auch weiterhin freiwillig zu tragen.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass in Kursen, die nicht in städtischen Gebäuden stattfinden, aufgrund des Hausrechtes ggf. abweichende Regeln bzgl. der Maskenpflicht gelten können.